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   VG Würzburg, 29.03.2010 - W 5 E 10.138   

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https://dejure.org/2010,71391
VG Würzburg, 29.03.2010 - W 5 E 10.138 (https://dejure.org/2010,71391)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29.03.2010 - W 5 E 10.138 (https://dejure.org/2010,71391)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29. März 2010 - W 5 E 10.138 (https://dejure.org/2010,71391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten im Falle des Bestehens einer wirksamen Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Würzburg, 17.12.2009 - W 5 K 08.2134

    Ermessensfehlerhafte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Prüfungsumfang

    Auszug aus VG Würzburg, 29.03.2010 - W 5 E 10.138
    Auf die gegen diesen Bescheid erhobene Klage der Antragstellerin hin hob das Gericht die Tektur-/ Nachtragsgenehmigung des Landratsamts Main-Spessart vom 13. Oktober 2008 mit Urteil vom 17. Dezember 2009 (W 5 K 08.2134) auf.
  • VG Berlin, 23.04.2019 - 19 K 304.16

    Klage gegen einen Baulastenverzicht

    Dieser soll zum einen im Nachhinein nicht mehr entgegengehalten werden können, sie habe bereits seinerzeit, d.h. zum Zeitpunkt ihres Erlasses dem materiellen Recht widersprochen (vgl. z.B. Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Juli 1978 - VGH 176 II 76 -, juris Rn. 28; VG Würzburg, Beschluss vom 29. März 2010 - VG W 5 E 10.138 -, juris Rn. 20).

    Zum anderen - und wichtiger noch - schützt der Bestandsschutz auch davor, dass ein genehmigtes Vorhaben nachträglich aufgrund einer für den Bauherrn nachteiligen Rechtsänderung rechtswidrig wird (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Juli 1978, a.a.O.; VG Würzburg, Beschluss vom 29. März 2010, a.a.O.); wie das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat, können sich der rechtmäßig geschaffene Bestand und seine Nutzung "damit auch gegen neues, entgegenstehendes Gesetzesrecht durchsetzen" (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG IV C 83.77 -, NJW 1981, 1224, und vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 8.75 -, NJW 1977, 1932 ; ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 1989 - OVG Bf II 35/88 -, juris Rn. 27; VG Hamburg, Urteil vom 15. März 2017 - VG 6 K 3225/14 -, juris Rn. 64).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 110/20

    Verpflichtungsklage auf Erlass einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung

    Solange eine Baugenehmigung nicht vollziehbar aufgehoben oder - etwa durch nachträgliche Auflagen - inhaltlich geändert worden ist, kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, die Anlage entspreche nicht dem materiellen Baurecht (vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 2; SächsOVG, Urteil vom 22. Dezember 2017 - 1 A 111/15 - juris Rn. 39; BayVGH, Urteil vom 14. Juli 1978 - 176 II 76 - juris Rn. 28; VG Schleswig, Beschluss vom 6. Januar 2021 - 8 B 27/20 - juris Rn. 43; VG Würzburg, Beschluss vom 29. März 2010 - W 5 E 10.138 - juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2020 - 28 K 12588/17 - juris Rn. 125).
  • VG Würzburg, 06.05.2011 - W 5 K 10.509

    Änderungs- bzw. Ergänzungsbescheid zu einer Tektur-/Nachtragsgenehmigung zur

    Den von der Klägerin im Verfahren W 5 E 10.138 erhobenen Antrag, den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Beigeladenen die Nutzung der streitgegenständlichen Windenergieanlagen zu untersagen, wies das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 29. März 2010 ab.
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